Versicherung

Versicherung für Pedelecs

Schutz fürs Elektro-Dreirad mit einer Versicherung

Um langfristig Freude an einem Elektro-Dreirad zu haben und damit von Ihrem e-Bike nicht nur das Rad zurückbleibt, sollte beim Kauf eines Dreirads der Schutz nicht vergessen werden. Deswegen ist es hilfreich, eine e-Bike Versicherung abzuschließen. Es gibt auch Anbieter, die speziell auf die Versicherung von e-Bikes ausgerichtet sind. So ist es beispielsweise bei WERTGARANTIE.

Komplettschutz fürs Elektro-Dreirad mit Neuwertersatz und ohne Selbstbehalt

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In unseren Shops können Sie Ihr Elektro-Dreirad gegen Diebstahl, Vandalismus, Unfallschäden, Sturzschäden und vieles mehr versichern. Pick-Up Service für den Notfall inklusive. Die WERTGARANTIE Versicherung ist hierbei unser offizieller e-Bike-Versicherungspartner.

Sie haben ein hochwertiges e-Dreirad gekauft und suchen nach einer preiswerten und leistungsfähigen Versicherung?
Dann haben wir die Lösung für Sie:  WERTGARANTIE Komplettschutz für e-Bikes ist vom Preisleistungsverhältnis aus unserer Sicht nicht zu schlagen – wir haben in Österreich keine bessere Versicherung für Sie finden können.

Der Komplettschutz für ein 3000 € e-Bike kostet Sie z.B. gerade mal 99 € im Jahr. Sollte Ihr e-Bike gestohlen werden, erhalten Sie ein neues Dreirad, ohne Selbstbehalt. Sollten Sie einen Sturz- oder Vandalismusschaden haben, zahlt die Versicherung die Reparatur beim Fachhändler. Sollten Sie bei einer längeren Tour in Österreich oder Deutschland mal “liegen bleiben” hilft ein Pick-Up Service. Sollten Sie mal in die Werkstatt müssen, zahlt die Versicherung nicht nur Reparaturen sondern auch die Verschleißteile (außer Reifen/Schläuche). Sollte die Kapazität Ihres e-Dreirad Akkus ab dem 13. Monat mal unter 60 % fallen, zahlt die Versicherung für einen neuen Akku, welcher gerne mal 600-800 € kosten kann. Besser kann man sich gegen unvorhergesehene Kosten und Risiken aus unserer Sicht nicht schützen.

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Leistungen des WERTGARANTIE Komplettschutz im Überblick

Die WERTGARANTIE Versicherung ist der offizielle e-Bike-Versicherungspartner der e-motion e-Bike und Dreirad Experten in Österreich mit folgenden Leistungen:

Gesetzliche Gewährleistung Akkuschutz Komplettschutz inklusive Diebstahlschutz
Materialfehler
Konstruktionsfehler
Produktionsfehler
Reparaturkosten
Verschleiß
(Ab 7. Monat;
beim Akku ab 13. Monat)
Feuchtigkeit
Elektronikschäden
Unsachgemäße Handhabung
Fall-/ Sturzschäden
Unfallschäden
Vandalismus
Diebstahl
Teilediebstahl
Pick-up Service

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Die Komplettschutz Versicherung für neue und gebrauchte e-Bikes:

Kaufpreis/
Versicherungswert

inklusive Schloss

Komplettschutz für gebrauchte e-Bikes inkl. Diebstahlschutz

(Monatlicher Beitrag pro e-Bike/Pedelec)

Komplettschutz für neue e-Bikes inkl. Diebstahlschutz

(Jährlicher Beitrag pro e-Bike/Pedelec)

Separat abschließbarer Akkuschutz

(für neue & gebrauchte e-Bikes mit neuen Akkus)
Monatlicher Beitrag pro Akku

bis 1500 € 12 € 79 € 5 € pro Monat
bis 3000 € 15 € 99 € 5 € pro Monat
bis 4000 € 20 € 129 € 5 € pro Monat
bis 6000 € 30 € 189 € 5 € pro Monat
bis 7500 € 40 € 219 € 5 € pro Monat
bis 10000 € 50 € 239 € 5 € pro Monat

Alle Informationen im Überblick:

  • Diebstahlschutz (einfacher Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl)
  • Teilediebstahlschutz
  • Fall-/Sturzschäden
  • Unfallschäden
  • unsachgemäße Handhabung
  • Vandalismus
  • Feuchtigkeit
  • Elektronikschäden
  • Akkuschutz (für neue und gebrauchte Akkus) mit Verschleißschutz ab dem 13. Monat
  • Motorschutz Arbeitslohn und Ersatzteile
  • Pick-up-Service
  • Verschleiß

Allgemeine Informationen

In den folgenden Dokumenten finden Sie eine Zusammenfassung zu den wichtigsten Informationen und sowie Hintergründe zu den Versicherungsbedingungen:

Informationsblatt e-Bike Versicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag genannte neue bzw. gebrauchte e-Bike/Pedelec zur privaten Nutzung mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss bis 10.000 Euro.

Was ist versichert?

Die WERTGARANTIE bietet Ihnen eine Reparaturkostenversicherung inklusive Diebstahlschutz, Pick-up-Service und – auch separat abschließbarem – Akkuschutz. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Diebstahls der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.

Versicherte Gefahren und Schäden

Komplettschutz:

  • Verschleiß, Abnutzung, Alterung 
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Eigenverschulden des Versicherungsnehmers
  • Unfall
  • Fall, Sturz
  • Vandalismus
  • Feuchtigkeit
  • Elektronikschäden
  • Diebstahl (einfacher Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl); Teilediebstahl
  • Pick-up-Service
  • Akkuschutz

Separat abschließbarer Akkuschutz:

  • Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginnund nach Austausch eines Akkus)
  • Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Eigenverschulden des Versicherungsnehmers
  • Feuchtigkeit
  • Elektronikschäden


Kostenplichtiger WERTGARANTIE Sofortschutz (wenn gesondert gewählt)

Nur anwendbar für Akkus, welche nicht älter als 12 Monate sind.

Versicherte Kosten:

  • Reparaturkosten-Übernahme bei e-Bike/Pedelec- bzw. Akku-Defekten
  • Arbeitslohn und Ersatzteile
  • Gleichwertiges Ersatz-e-Bike/Pedelec bei Diebstahl versicherter neuer e-Bikes/Pedelecs
  • Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-e-Bike/Pedelec bei Totalschaden versicherter neuer und gebrauchter e-Bikes/Pedelecs sowie bei Diebstahl versicherter gebrauchter e-Bikes/Pedelecs
  • Ersatz der Kosten für die neuen Teile und Einbaukosten bei Teilediebstahl und Vandalismus
  • Im Pick-up-Service: Kostenübernahme bei Ausfall des e-Bikes/Pedelecs während einer Ausfahrt durch Beschädigung oder Diebstahl des e-Bikes/Pedelecs, Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Grund eines Defekts, mechanischen Mangel durch Ketten oder Rahmenbruch, Reifenpanne oder Unfall/Sturz
  • Höchstentschädigungsleistung pro Schadenfall
  • Kaufpreis/Versicherungswert des versicherten e-Bikes/Pedelecs inklusive Schloss bzw. des versicherten Akkus, maximal jedoch 10.000 Euro.

Was ist nicht versichert?

  • Neue und gebrauchte e-Bikes/Pedelecs mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 10.000 Euro
  • e-Bikes/Pedelecs, die gewerblich oder beruflich genutzt werden
  • S-Pedelecs


Voraussetzungen bei Diebstahlleistung
Das e-Bike/Pedelec ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 49 Euro.

Pick-up-Service
Ein eigener Anspruch der mitreisenden Person besteht nicht. Kein Fall des Pick-up-Service sind z. B. schlechtes Wetter, ein nicht hinreichend aufgeladener Akku des e-Bike/Pedelecs oder die Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondition des Versicherungsnehmers.

Separat abschließbarer Akkuschutz
Mit diesem Schutz sind nur neue Akkus neuer und gebrauchter e-Bikes/Pedelecs versicherbar.

In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:

  • Terror oder Kriegsereignisse, innere Unruhen
  • Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
  • Höhere Gewalt
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden


Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt in Österreich sowie – mit Ausnahme des Pick-up-Service – bei vorübergehenden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt ausschließlich in Europa.

Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.
Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 4 AVB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 4 (7) AVB zu entnehmen.

Zeigen Sie uns einen Versicherungsfall unverzüglich an, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Versicherungsfall
folge den Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung
übermitteln Sie die notwendigen Nachweise im Versicherungsfall, wie bspw. Kostenvoranschlag oder Diebstahlmeldung
teilen Sie uns die Daten des neuen Schlosses bzw. Akkus innerhalb von 5 Werktagen mit, wenn das im Versicherungsantrag benannte Schloss bzw. Akku durch
ein anderes/anderen ersetzt wird
im Fall eines Pick-up-Service sind sie verpflichtet, diesen durch einen vom Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen und durchführen zu lassen.

Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.

Wann beginnt die Deckung?

  • Sofortschutz: Ab Antragsdatum – sofern gewählt
    Ansonsten Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats
  • Versicherungsschutz: Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus 12 Monate und für alle anderen Verschleißschäden direkt nach Vertragsbeginn, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn.         
  • Zahle den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr e-Bike/Pedelec frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.


Wie ist die Vertragslaufzeit?

Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Ablauf des fünften Versicherungsjahres. Weiteren Schutz bieten wir Ihnen auf Ihren Wunsch selbstverständlich sofort. Nach Entschädigungsleistung für ein e-Bike/Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-e-Bike/Pedelec weiter. Die Mindestlaufzeit beträgt hiernach ein Jahr.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag ebenso wie wir 1 Monat vor Ablauf der Fest- bzw. Mindestlaufzeit und danach jeweils 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform (per Brief oder E-Mail) kündigen. Bei Kündigung durch den Versicherer wegen Zahlungsverzugs zahlt der Versicherungsnehmer eine Konventionalstrafe (Geschäftsgebühr) von 25 Prozent der Jahresprämie an den Versicherer, wobei der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen.

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Ihr e-motion Dreirad-Händler hilft Ihnen und berät Sie beim Abschluss einer e-Dreirad Versicherung. Holen Sie sich den Rundumschutz und machen Sie Ihr e-Bike oder Pedelec sicher für den Einsatz.